Aus der Geschichte
der
Arbeitsgemeinschaft Evangelischer
Religionslehrerinnen und -lehrer
an den Gymnasien in Bayern
(AERGB)

Kurzfassung – Oktober 2007

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Eine kurze Geschichte der AERGB(1)

„Der Verein hat den Zweck, den evangelischen Religionsunterricht an den Mittelschulen
in Bayern zu fördern und die Standesinteressen seiner Mitglieder zu vertreten.“

So lautete der Paragraph 1 der Satzung des „Vereins evangelischer Religionslehrer an den
höheren Lehranstalten in Bayern“, wie der Zusammenschluss von Theologen, die hauptamtlich
an einer Mittelschule in Bayern unterrichteten, ab 1927 hieß. Gegründet wurde der Verein
im Jahr 1907 unter dem Namen „Verein protestantischer Religionslehrer an den Mittelschulen
in Bayern rechts des Rheins“(2). Der Sitz des Vereins wurde in der bereits zitierten Satzung
mit München angegeben, an der Spitze des Vereins stand der Vorstand (bis 1931 Johann Heinrich
Rudolf Dietrich, von 1931-1937 Hermann Thomas Aldebert) und sein Stellvertreter sowie ein
Schriftführer und ein Kassier.
Vergleicht man den Paragraphen 1 der damaligen Satzung mit der seit 1997 gültigen, stellt
man fest, dass sich Ziel und Anliegen der Arbeitsgemeinschaft kaum geändert haben:

„Die Arbeitsgemeinschaft stellt sich die Aufgabe, ihre Mitglieder fachwissenschaftlich und
religionspädagogisch zu fördern und die Anliegen des Religonsunterrichtes und der Religionslehrer
gegenüber Kirche und Staat sowie der Öffentlichkeit zu vertreten.“

Seit nunmehr 100 Jahren gibt es folglich einen Zusammenschluss von Religionslehrern,
denen ein guter Unterricht ein besonderes Anliegen ist, denen es aber genauso wichtig ist,
Probleme und Nöte der Kollegenschaft aufzugreifen und wenn möglich zu lindern bzw. zu beheben.

In der Verfolgung ihrer Ziele blieb die Arbeitsgemeinschaft in den letzten 100 Jahren nicht
verschont von den Ereignissen der allgemeinen Geschichte. So wurde in Zusammenhang mit der
Politik des Nazi-Regimes der Verein 1937 verboten. Dennoch gab es aber auch in den Jahren
des Verbots eine Arbeitsgemeinschaft der Münchner hauptamtlichen Religionslehrer,
offensichtlich nicht nur als „Privatclub“, sondern durchaus vom LKA als Vertretung der
Religionslehrer anerkannt. So übernahm diese Arbeitsgemeinschaft auch z. B. gutachterliche
Tätigkeit bei der Entwicklung des Lehrplans 1941 in Zusammenarbeit mit dem LKA.
Mit welchen Schwierigkeiten die Lehrkräfte in den Jahren bis 1945 zu kämpfen hatten, zeigt
ein Bericht(3) über den Religionsunterricht im Amtsblatt für die Evangelisch-Lutherische Kirche
in Bayern rechts des Rheins vom 2. Februar 1939:

„In den Berichten ist viel die Rede von verschiedenartigen Einflüssen, die die Schüler in
inneren Zwiespalt bringen und in Gegensatz zu dem Evangelium, in dem sie unterrichtet werden.
Im allgemeinen beurteilen die Religionslehrer dabei die Lage so, daß sich die Jugend kaum mit
Begeisterung oder gar aus Überzeugung irgend einer Art von Deutschgläubigkeit hingibt.
Vielmehr scheint überall eine Art von Skepsis einzuziehen. Man sieht auch in der Religion
nur eine Form geistiger Propaganda. Die Folge davon ist vielfach heute bereits eine völlige
Gleichgültigkeit nicht nur den religiösen Fragen sondern jeder sittlichen Entscheidung gegenüber.
Man beginnt, sich als Glied einer Masse zu fühlen, in der der einzelne keine Verantwortung mehr
trägt. Freilich kann gleichzeitig da, wo die Entwicklung noch nicht so weit gediehen ist,
davon berichtet werden, daß die mancherlei Gegenströmungen gegen den christlichen Glauben
und die Kirche ein Interesse wachriefen, wie es in früheren Zeiten im Religionsunterricht
nicht überall vorhanden war.“

Um die „Wiedererweckung des früheren Vereins“ machte sich nach 1945 Karl Fritz Thoß verdient,
der in einem Brief an den Rektor des Pastoralkollegs in Neuendettelsau D. Georg Merz Folgendes
schreibt: „Wie Sie wissen, ist der vom ehrwürdigen alten Noah und von unserem Freund Heinrich
Dietrich mit so viel Liebe betreute „Verein der hauptamtlichen evang. Religionslehrer
in Bayern r. d. Rh.“ den Gleichschaltungsmaßnahmen des 3. Reichs zum Opfer gefallen und
aufgelöst worden. Es ist zwar damals eine Arbeitsgemeinschaft gebildet worden, die den
Zusammenhalt weiter gepflegt hat; aber die Verhältnisse haben es mit sich gebracht, dass
dieser Zusammenhalt – zwar nicht in unserem Münchner Kollegenkreis – wohl aber darüber
hinaus gelockert worden ist.“ In diesem Brief bittet er auch um die Ermöglichung eines ersten
Zusammenkommens der hauptamtlichen Religionslehrer am Pastoralkolleg in Neuendettelsau.
Diese erste Tagung fand dann auch statt vom 23.5. bis zum 29.5.1947 in Neuendettelsau.
Schwerpunkte dieser Tagung waren die Fortbildung der Kollegen, die Kontaktaufnahme v. a.
zu hauptamtlichen Religionslehrern aus anderen Landeskirchen, der persönliche Gedankenaustausch
sowie die Information der Kollegenschaft durch den Landeskirchenrat. Wer heutigen Jahrestagungen
einmal beigewohnt hat, bemerkt schnell, dass dies im Prinzip die wesentlichen Punkte jeder
Jahrestagung geblieben sind.
Schon in dieser Zeit nahm die Arbeitsgemeinschaft Einfluss auf schulpolitische Fragen.
Damals wie heute ging es z. B. darum, ob Religionslehre Vorrückungsfach und Abiturprüfungsfach
bleiben soll. In einem Protokoll über eine Vorstandssitzung der Arbeitsgemeinschaft
vom 1. November 1949 werden Gründe dafür genannt, warum Religonslehre Prüfungsfach bleiben soll:

„Es ist nun einmal so, daß bei der Schuljugend ein Fach entwertet wird, wenn es bei der Frage
des Vorrückens keine Rolle mehr spielt. Der Hinweis, daß der Re.lehrer es eben verstehen muß
den Schülern den inneren Wert der Religion auch ohne Noten nahezubringen, übersieht, daß man
auch im Rel.unterricht nicht immer auf Höhen wandern kann. Es muß auch da gelernt und verhört
werden. Auch die Stellung des Re.-lehrers im Lehrerkollegium kann darunter leiden.“(4)

Bis in die heutige Zeit hinein werden die zuvor aus dem Jahr 1949 zitierten Argumente gebracht,
wenn es um das Fach Religion als Vorrückungs- oder Prüfungsfach geht – ein Vorschlag, der in
regelmäßigen Abständen von irgendeiner Seite her aufgebracht wird.
Schon in dieser Zeit war die Arbeitsgemeinschaft aber auch Selbsthilfeorganisation im
Austausch von Materialien, schon damals beschäftigte man sich mit der Schulbuchfrage
und schon in dieser Zeit kümmerte sich die Arbeitsgemeinschaft auch um soziale Belange
der Kollegen.
Interessant ist auch eine Stellungnahme von Thoß, in der es um das Selbstverständnis der Schulpfarrer geht:

„Ich habe es, wenn Amtsbrüder zu mir kamen, um sich von mir wegen der Übernahme einer
hauptamtlichen Religionslehrerstelle beraten zu lassen, manchmal sehr offen und deutlich
gesagt: „Wenn Sie bei Ihrer Bewerbung nur im Leisesten von dem Wunsch bewegt werden, aus
der kirchlichen Gebundenheit des pfarramtlichen Dienstes in eine vermeintlich größere
Weite und Freiheit des Lehramtes zu gelangen, so werden Sie niemals ein ordentlicher
Religionslehrer und ich kann Ihnen dann nur dringend raten, die Finger davon zu lassen“.“

In dem bereits zitierten Protokoll vom 1. November 1949 ist auch erstmals davon die Rede,
dass die Arbeitsgemeinschaft als Fachgruppe im Philologenverband eingegliedert werden soll.
Die Phase des Neuaufbaus der Arbeitsgemeinschaft über regionale Treffen hinaus ist
offensichtlich Ende 1949 abgeschlossen, wie einem Brief von Thoß an die Kollegen zu entnehmen ist:

„Wie Ihnen bekannt ist, bestand bis Kriegsende ein Landesverband der evangelischen
Religonslehrer, die hauptamtlich an den höheren Schulen Bayerns beschäftigt waren.
[…] Nun haben die Arbeitsgemeinschaft der Religionslehrer München und Nürnberg,
die seit einiger Zeit wieder regelmäßig zusammenzukommen pflegen, in Einmütigkeit
den Beschluß gefaßt, den Landesverband wieder ins Leben zu rufen. Davon Sie heute in Kenntnis
zu setzen ist der Zweck dieses Schreibens.
Es gibt so viele gemeinsame Fragen und so viele Interessen, die gegenüber dem
Kultusministerium oder dem Landeskirchenrat vertreten werden müssen, daß der
Zusammenschluß aller hauptamtlichen Religonslehrer Bayerns immer eine zweckmäßige
und sinnvolle Sache zu sein scheint.
Darüber hinaus wurde es sowohl in München wie in Nürnberg einstimmig für gut gehalten,
diesen neu zu konstituierenden Verband hauptamtlicher Religionslehrer zugleich als
Fachgruppe dem Bayerischen Philologenverband einzugliedern.“

Ab 1950 bildete demnach die Arbeitsgemeinschaft parallel zur katholischen Fachgruppe
eine Fachgruppe innerhalb des Philologenverbandes. In diesem Jahr gab es auch
Bestrebungen einer ökumenischen Verbandszeitschrift, die jedoch nicht zum Ziel führten.
Bis heute ist es aber guter Brauch, dass die Arbeitsgemeinschaften miteinander im
Dialog stehen, sich gegenseitig besuchen und einen fruchtbaren Austausch pflegen.
Aufgrund einer längeren Erkrankung sah sich der langjährige Vorsitzende Thoß 1953 gezwungen,
die Leitung der Arbeitsgemeinschaft niederzulegen. Er übergab die Geschäfte an
Herrn Dr. Meyer aus Fürth, der auf der Jahrestagung am 23. Juli 1953 dann auch
einstimmig zum 1. Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft gewählt wurde.
Abschlägig beschieden wurde eine Bitte der Arbeitsgemeinschaft an den Landeskirchenrat,
für die Visitation des Religionsunterrichtes an höheren Schulen zwei Schuldekane aus den
Reihen der hauptamtlichen Religonslehrer zu bestimmen. Es wurde hingegen festgehalten an
dem bis dahin gültigen Verfahren, dass die Dekane in ihrem Dekanat die Visitation verantworten.
Ab dem Jahr 1954 bestand eine enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer
Erzieher (AEE).
Mit dem Jahr 1954 beginnt aber auch die Diskussion darüber, ob es evangelische
Religionsphilologen an höheren Schulen geben soll, ein Vorschlag, der von der
Arbeitsgemeinschaft evangelischer Lehrer eingebracht worden war. Dr. Meyer fasst
im Protokoll der Sitzung des Vorstandes vom 30.8.1955 in Tutzing die Diskussion folgendermaßen zusammen:

„Eine rege zum Teil leidenschaftliche Aussprache befaßte sich mit der Möglichkeit
künftig in Bayern die Facultas zur Erteilung des evangelischen Religonsunterrichtes an
Lehrkräfte höherer Schulen, die auch für andere Fächer etwa Germanistik geprüft sind. […]
Es wurde betont, daß die sicher sehr erwünschte Mitarbeit der „Laien“ in der Kirche nicht
ohne weiteres auf die Mitarbeit im Religonsunterricht übertragen werden kann, daß ferner
ein Doppelstudium von etwas sieben Jahren den meisten zu lang und zu kostspielig sein wird.
Ferner wurde darauf hingewiesen, daß es für den Schüler wesentlich darauf ankomme, daß ihm
im Religionsunterricht gerade ein Pfarrer als Vertreter der Kirche begegnet. Dem Einwand,
daß zur Erteilung einer solchen Facultas nicht das volle theologische Studium wie von
einem Anwärter für das Pfarramt verlangt werden müsse, wurde entgegnet, es sei nicht
empfehlenswert, gerade für den äußersten Vorposten der Kirche, für den Religionsunterricht
an höheren Schulen sogenannte „Schmalspur-Theologen“ einzusetzen.“

Dennoch – die Entwicklung war eine andere: 1960/62 nahm das erste Studienseminar für
evangelische Religion am Fürther Hardenberg-Gymnasium unter der Leitung von Dr. phil.
Karl Meyer seine Arbeit auf. 1961/63 folgte die Einrichtung eines Seminars am Fridericianum
in Erlangen unter der Leitung von Studienprofessor Seegenschmiedt. Dies hatte langfristig
Auswirkungen auf die Arbeitsgemeinschaft, ging es doch schon bald darum, dass die neue
Berufsgruppe auch im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft vertreten sein sollte. Und so war
ab 1967 einer der Vorsitzenden immer ein Religionsphilologe. Bereits 1966 hatte der
erste Vorsitz gewechselt, der von 1966 bis 1973 von Freiherr Siegfried v. Scheurl
eingenommen wurde, 2. Vorsitzender war Konrad Koller, Obmann der Religionsphilologen
war Gerhard Häußler aus Schwabach, ab 1969 Werner Peschaut.
Darüber hinaus entwickelte sich aber auch seitens der Religionsphilologen eine eigenständige
inhaltliche Arbeit innerhalb der Arbeitsgemeinschaft. Dazu traf man sich ab 1968 bis 1991
jedes Jahr im Herbst zur Herbsttagung, die sich demnach besonders an die Religionsphilologen
richtete, während die Frühjahrstagung vor allem von den Pfarrern wahrgenommen wurde.
Immer wieder werden Klagen laut, dass sich die Religionsphilologen von der Landeskirche als
fünftes Rad am Wagen behandelt fühlen. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, v. Scheurl, meinte dazu:

„Der Stand der Religionsphilologen ist in Bayern noch verhältnismäßig jung. Bis die
Verwaltungsorgane sich völlig auf die große Bereicherung, die unser Dienst und unsere
Gemeinschaft durch diese Gruppe erfahren haben, einstellen, dauert es einige Zeit.“

Er sah es als besondere Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft an, die Situation der
Religonsphilologen im Blick zu haben und zu verbessern. Noch 1976 sah sich die Vorsitzende
der Religionsphilologen, Inge Sulke, dazu veranlasst, einen Brief an den Landesbischof Dr.
Hanselmann zu schreiben, in dem sie die Gruppe der Religionsphilologen beim Landesbischof
bekannt macht:

„Die Arbeitsgemeinschaft evangelischer Religionsphilologen an den Gymnasien in Bayern ist
ein freiwilliger Zusammenschluss hauptamtlicher im Religionsunterricht tätiger Gymnasiallehrer
zum Zweck der Fortbildung und des Informationsaustausches. Es gibt an den Gymnasien in Bayern
zur Zeit circa 170 Religionsphilologen, die neben Religionslehre ein zweites oder drittes Fach
unterrichten. Wir sind zwar rechtlich keine Kirchen-, sondern Staatsbeamte, unterstehen somit
dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und nicht der Kirche, wissen uns aber nicht
nur auf Grund der bayerischen Verfassung, sondern auch auf Grund unseres gemeinsamen
Auftrags der Kirche persönlich verbunden und verpflichtet.“

Ab 1974 nahm der Religionsphilologen-Sprecher neben dem ersten Vorsitzenden der
Arbeitsgemeinschaft an den Sitzungen des Religonspädagogischen Koordinierungsauschusses
(RPK) teil, um auch dort die besonderen Fragen und Probleme der Religonsphilologen zur
Sprache zu bringen.
Je mehr Religionsphilologen „auf den Markt kamen“, desto weniger nahmen diese innerhalb
der Arbeitsgemeinschaft eine Sonderstellung als Minderheit ein. Deshalb sah man es ab
1992 nicht mehr als notwendig an, einen eigenen Sprecher der Religionsphilologen zu wählen;
diese Funktion sollte einfach von dem Religionsphilologen, der in den Vorstand der
Arbeitsgemeinschaft gewählt wird, eingenommen werden. So kann man festhalten, dass
sich nach gut dreißig Jahren die Gruppe der Religionsphilologen als gleichberechtigte
Kollegen zu den Pfarrern, die Religionsunterricht an Gymnasien erteilten, etabliert hatte.

Doch muss noch einmal zum Jahr 1969 zurückgekehrt werden, weil dort ein „Kind“ der
Arbeitsgemeinschaft geboren wurde, das für viele Kollegen bis in unsere Zeit von großer
Wichtigkeit ist: die Gymnasialpädagogische Materialstelle!
Bereits weiter oben wurde erwähnt, dass der Gedanke der Fortbildung und damit
verbunden auch des Materialaustausches von Anfang an in der Arbeitsgemeinschaft groß
geschrieben wurde. Im Grußwort zur ersten Arbeitshilfe schreibt v. Scheurl Folgendes:

„Die Teilnehmer unsrer Heilsbronner Pfingsttagung baten Kollegen Seegenschmiedt um
Schaffung eines Informationsblattes für Religionslehrer an Gymnasien und Realschulen.
Eine Verbesserung des Nachrichtenflusses, der Austausch von Unterrichtserfahrungen
und von bewährten Stundenskizzen erschien allen als dringende Notwendigkeit.
Dazu bedarf es keiner Erläuterungen. Mit großer Freude danke ich Koll. Seegenschmiedt
für seine Bereitschaft zu diesem Dienst, dem Landeskirchenrat und dem Katechetischen
Amt der Landeskirche für die Hilfe zur Drucklegung und für den Versand.
Die Leser dieser ersten, noch namenlosen Nummer des als internes Manuskript
herauskommenden Blattes bitte ich um wohlwollende Lektüre und erhoffe gute Verwendbarkeit
im Unterricht. Vor allem aber: Helfen Sie Seegenschmiedt durch rege Zuschriften!
Nur so kann die angekurbelte Arbeit sinnvoll werden.“

Auch OKR Maser dankt Friedrich Seegenschmiedt für die Schriftleitung und hält es
„für die günstigste Lösung, wenn das Blatt von der Arbeitsgemeinschaft der
hauptamtlichen Religonslehrer an den Gymnasien herausgegeben wird und wenn
die Arbeitsgemeinschaft dann auch jeweils den Schriftleiter und gegebenenfalls
ein kleines Beraterteam bestimmt.“ Zügig hatte sich Seegenschmiedt an die Umsetzung
der ihm anvertrauten Aufgabe gemacht, so dass die erste Arbeitshilfe noch im Herbst
1969 herauskam. Bereits im Dezember bewilligte der Landeskirchenrat dann die
finanzielle und organisatorische Abischerung der Gymnasialpädagogischen Materialstelle
in Erlangen, deren erster Leiter Friedrich Seegenschmiedt wurde.
Dass die Schaffung der GPM ein bedeutender Schritt für die Religionspädagogik in
Bayern war, hebt nicht zuletzt Heumann beim 60. Geburtstag von
Friedrich Seegenschmiedt 1980 hervor:

„In einer für den Religonsunterricht außerordentlich harten Zeit, in der es an manchen
Orten buchstäblich um das Überleben des Faches ging, hat er (Seegenschmiedt) aus
eigener Initiative 1969 mit der Gymnasialpädagogischen Materialstelle in Erlangen
eine Selbsthilfeeinrichtung gegründet, ohne die der Evangelische Religionsunterricht
an den Bayerischen Gymnasien nicht mehr denkbar wäre. Die GPM ist inzwischen zu einer
Einrichtung geworden, die bei Kirchenleitung und Kultusministerium in gleicher Weise
beachtet und geachtet wird.“

Dass die Wichtigkeit der GPM und die Qualität der dort geleisteten Arbeit bis heute
außer Frage steht, ist ab 1982 Karl Friedrich Haag zu verdanken, dem Nachfolger von
Seegenschmiedt in der Leitung der GPM. Dass dies eine nicht immer leichte Aufgabe
war und ist, macht Seegenschmiedt deutlich, als er das Amt an Friedrich Haag übergibt:

„Machen Sie es dem Kollegen Haag, der nun bereit ist, das Joch der GPM auf sich zu
nehmen, und den anderen Kollegen, die mit ihm zusammenarbeiten, etwas leichter durch
Ihre helfende Begleitung. Lassen Sie die Gymnasialpädagogische Materialstelle nicht
zu einem „Hobby“ einiger weniger werden, sondern machen Sie diese Arbeit zu Ihrer
eigenen Sache.“ – ein Satz, der heute noch genauso Gültigkeit hat wie damals!

Nach der Schaffung der GPM 1969 kam es 1972 zur Gründung des „Gesamtverbandes
evangelischer Erzieher“ (GVEE). Die Arbeit des GVEE wird sicherlich von der
einzelnen Lehrkraft nicht annähernd so wahrgenommen wie die der GPM, dennoch ist
sie nicht weniger wichtig, wie ein Blick in die 1970 entworfene Satzung verrät:

„Der Verband sieht seinen Zweck darin, die im Bereich der Evang.-Luth. Kirche in
Bayern bestehenden Erziehergemeinschaften und andere, für Aufgaben der Erziehung
verantwortliche Zusammenschlüsse und Einzelpersonen zu gemeinsamer Willensbildung
und Aktion zusammenzuschließen. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: a) die Mitwirkung
an der Entwicklung des bayerischen Bildungswesens, b) die pädagogische und theologische
Besinnung über alle Fragen, die mit christlicher Erziehung und Unterweisung in
Verbindung stehen, c) die Ausbildung und Fortbildung der ihm angeschlossenen
Mitglieder, d) die Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen auf
Landes- und Bezirksebene, e) die Herausgabe von Publikationen, f) die Vertretung
der ihm angeschlossenen Vereinigungen in Fragen gemeinsamer Interessen gegenüber
Staat, Kirche und Gesellschaft, g) die Herausgabe von Erklärungen gegenüber der Öffentlichkeit.“

Da es der Arbeitsgemeinschaft immer auch darauf ankam, mit anderen Berufsverbänden
im Gespräch zu bleiben, war und ist sie selbstverständlich Mitglied im GVEE.
Auch Beziehungen über die bayerische Landesgrenze hinaus wurden gepflegt, z. B.
zu Eckhart Marggraf, Vorsitzender der Fachgemeinschaft hauptamtlicher evangelischer
Religonslehrer in Baden.
Doch dies vielfältige Engagement – Verbindung zum Kultusministerium, zum Pfarrerverein,
zum Philologenverband, zur Synode, dem GVEE, dem RPK usw. darüber hinaus die
Zusammenarbeit mit Verbänden auf Bundesebene und mit Presse und Medien – machte
es notwendig, die Aufgaben des ersten Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft auf
mehrere Vorsitzende zu verteilen. In diesen Jahren wurde denn auch die Erarbeitung
einer Satzung für die Arbeitsgemeinschaft in Angriff genommen, bei der es vor allem
auch um die Zusammensetzung des Vorstandes ging, Schließlich einigte man sich darauf,
dass es drei Vorsitzende gibt, die in getrennten Wahlgängen gewählt werden sollen,
wobei jede der Gruppen der Religionslehrer einen Vertreter im Vorstand haben soll
(Pfarrer im Schuldienst, Religionsphilologen und nebenamtlich in der Schule tätige Pfarrer).

Ab 1983 wurden die Geschicke der Arbeitsgemeinschaft durch Matthias Oursin, Jürgen Eltzschig
und Günter-Uwe Thie gelenkt. In den folgenden Jahren ging es mehrfach um die Bedeutung der
Vocatio der Religionsphilologen. Am 27.6.1984 stellte der Landeskirchenrat einstimmig fest,
„Daß die Berechtigung zur Leitung von Schulgottesdiensten (als Wortgottesdienst) in der
Beauftragung (Vocatio) der Religionsphilologen eingeschlossen ist.“ Bei der Frage der
Abendmahlsverwaltung wurde jedoch nur auf das Prädikantengesetz hingewiesen, in dem aber
Religionsphilologen nicht ausdrücklich erwähnt werden. Erst 1997 kam die Erlaubnis für
Religionsphilologen seitens des LKA, nach einer entsprechenden Fortbildung auch das
Abendmahl verwalten zu dürfen, v. a. im Rahmen der Schulgottesdienste. Seither werden
auch jährlich in Heilsbronn liturgische Seminare bereits für die Referendare in evangelischer
Religion angeboten.

Was sich bereits vorher abgezeichnet hatte, wurde trotz oder gerade wegen des enormen
Engagements der Vorsitzenden Ingrid Grill offensichtlich: Die vielfältigen Kontakte konnten
nicht mehr von einem Vorsitzenden aufrecht erhalten werden. Deshalb kam es 1995 zu einer
Änderung der Satzung dahingehend, dass der Vorstand nunmehr aus 5 gleichberechtigten
Mitgliedern besteht, wobei die drei in der Arbeitsgemeinschaft vertretenen Gruppen
repräsentiert sein sollen. Im Zuge dieser Satzungsänderung wurde auch der Name der
Arbeitsgemeinschaft den realen Gegebenheiten angepasst. Er lautete ab 1995 „Arbeitsgemeinschaft
Evangelischer Religonslehrerinnen und Religionslehrer an den Gymnasien in Bayern“.
Noch einen Schritt weiter ging man mit einer Satzungsänderung im Jahr 2005. Ausgehend
von der Erfahrung, dass inzwischen alle drei Berufsgruppen gleichberechtigt und gut
zusammenarbeiten, wurde die komplizierte Wahl in getrennten Wahlgängen abgeschafft,
so dass ab 2007 die Wahl der 5 Vorstände in einem Wahlgang erfolgt.

Im Jahr 2007 feiert die AERGB nun ihr 100jähriges Bestehen. Sie kann auf 100 Jahre Arbeit
für den evangelischen Religionsunterricht und für diejenigen, die ihn erteilten und erteilen,
zurückblicken. Dabei galt es oftmals schwierige Situationen zu meistern, z. B. die Zeit
der NS-Diktatur. Weichenstellungen mussten vorgenommen werden wie die Neugründung nach
1945 oder die Schaffung der GPM 1969. Auf personelle Veränderungen musste reagiert
werden wie z. B. die Etablierung der Religionsphilologen. Manche Themen kehrten immer
wieder, etwa die Abiturfähigkeit des Faches Religion oder die Lehrplanarbeit, die Stellung
des Faches Religionslehre im Zusammenhang mit Schulreformen und vieles mehr.
100 Jahre engagierter Arbeit vieler Personen, die dies absolut ehrenamtlich neben ihrer
sonstigen Arbeit her erledigten, weil ihnen der evangelische Religionsunterricht und sein
Beitrag zur Bildungsverantwortung des Gymnasiums am Herzen liegt!

von Dr. Susanne Kleinöder-Strobel

(1) Die vorliegende kurze Geschichte der AERGB hätte nicht geschrieben werden können,
wenn nicht erhebliche Vorarbeiten geleistet worden wären. Der Dank dafür gebührt dem
ehemaligen Vorsitzenden, Herrn Hermann Medicus, der alle Archivmaterialien gesammelt
und gesichtet hat und eine ausführliche Geschichte der AERGB verfasst hat. Diese kann
bei der GPM oder dem Vorstand der AERGB eingesehen werden.

(2) Zu einer ersten Namensänderung war es bereits 1912 gekommen, seitdem hieß der
Zusammenschluss „Verein der protestantischen Religionslehrer an den höheren Schulen Bayerns“

(3) Der im Amtsblatt abgedruckte Bericht über den Religionsunterricht stellt eine
Zusammenfassung von Einzelberichten verschiedener Religionslehrer dar, die in
regelmäßigen Abständen ihre Beobachtungen an das LKA schicken mussten.

(4) Der Landeskirchenrat hatte im übrigen offenbar von den Plänen der Schulreform,
Religion als Fach zu degradieren, noch nichts gewusst und war von der Arbeitsgemeinschaft
erst darauf hingewiesen worden. Schon damals war demnach die Arbeitsgemeinschaft manchmal
besser informiert als das LKA!